AGB’s Schneider Rent
(1) Der Mietgegenstand befindet sich bei Übergabe in gereinigtem/hygienisch einwandfreiem Zustand. Beanstandungen sind sofort bei der Übergabe anzuzeigen und im Übergabeprotokoll festzuhalten. Nicht beanstandete Dinge gelten als nachträgliche Veränderung der Mietsache und werden dem Mieter zur Last gelegt.
(2) Die Gesamtmietkosten und Kaution aus Vertrag und Rechnung sind wie vertraglich vereinbart bei der Anlieferung des Mietgegenstandes entweder vorab zu überweisen oder bar vor Ort zu entrichten.
(3) Die Rückgabe des Mietgegenstandes muss wie übernommen, in gereinigtem Zustand erfolgen. Nichtreinigung wird je nach Grad der Verunreinigung berechnet.
(4) Eine Kaution, je nach Mietgegenstand/Ausstattung/Aufwand in Höhe von 500€/1000,00 € / 1500,00 € ist bei der Übergabe zu entrichten und dient als Sicherheit für etwaige entstandene Schäden, sowie für Reinigungskosten. Sie wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Kautionssumme wird nicht verzinst, da es sich hier um kurzweilige Zeiträume handelt und eine Verzinsung einen unangemessenen Verwaltungsaufwand darstellt.
(5) Die Mietgegenstände werden meist von uns angeliefert und abgeholt. Für diesen Service berechnen wir 1,50 € netto / gefahrenen km mit Mietgegenstand! Die Leerfahrt bleibt ohne Berechnung. Dies fällt beim Anliefern und Abholen an, muss bei Übergabe entrichtet werden.
(6) Ein Mietgegenstand muss für die Mietdauer über uns mit einem monatlichen firmeninternen Schutz- und Risikobeitrag (ähnlich einer Vollkasko) versichert werden. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter. Bei Wohnwagen ist dies in der Servicepauschale enthalten. Die Höhe des Beitrags ist typenabhängig. Abgedeckt hierdurch sind mit einer Selbstbeteiligung von 1500 € lediglich Diebstahl und Vandalismus.
(a) Der Betreiber/Mieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Inventarversicherung/
Brand auf eigene Kosten abzuschließen, bei privat sollte eine Haftpflicht vorhanden sein, diese ist
auf Verlangen vorzulegen.
(b) grob fahrlässige Schäden sind nicht versichert und werden vom Vermieter in Rechnung gestellt.
(c) Schäden die während der Mietzeit am Mietgegenstand auftreten sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(7) Verstößt der Mieter gegen Abmachungen und Bestimmungen des Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand umgehend wieder in Besitz zu nehmen, vor allem bei Beschädigungen, Mietschulden oder Gefahr im Verzug. Die Abholung kann ohne Vorankündigung geschehen oder aber auch mündlich vorangekündigt werden, sowie über WhatsApp, SMS oder e-mail. Zahlungsziel wird stets auf Rechnung und/oder Mietvertrag festgehalten, benötigt somit keiner weiteren Fristsetzung. Bei vorzeitiger Abholung bleibt die Mietforderung aus dem Vertrag bestehen.
(a) Bei vorzeitiger Abholung im Mietgegenstand befindliche privaten Gegenstände werden 7 Werktage nach Abholung vorgehalten und am Firmenort des Vermieters ausgehändigt.
(b) Sachen des Vermieters, die bei Abholung nicht vor Ort sind werden zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt.
(8) Sollte der Mieter die Mietdauer anders als im Mietvertrag verlängern oder verkürzen wollen, muss dem Vermieter mindestens 3 Wochen vor Ablauf des Mietvertrages eine Anfrage vorliegen. Wird der Wagen nicht zurückgebracht /Abholung schriftlich beauftragt so verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
(9) Während der Mietzeit anfallende Wartungsarbeiten oder aber TÜV – Untersuchung an dem Mietgegenstand sind durch den Mieter zu veranlassen. Die marktüblichen Kosten auch von evtl. anfallenden Reparaturen trägt der Vermieter, wobei dies mit dem Vermieter abzuklären und zu genehmigen ist. Bei Nichteinhaltung von Terminen ist der Mieter verpflichtet, evtl. anfallende Bußgelder zu übernehmen.
(10) Sollte sich die Mietdauer wider Erwarten auf Wunsch des Mieters verringern, so gelten die entsprechenden Preise lt. der Preisübersicht. Vorher ausgehandelte Sonderkonditionen entfallen.
Eine Mietzeitverkürzung aufgrund von äußeren Umständen wie Corona und evtl. Lockdown ist ausgeschlossen.
(11) Mindestmietdauer eines Mietgegenstandes sind 3 bzw. 4 Tage / Wohnwagen-Ferien 10 Tage/ bei Monatsanmietung 3 Monate
(12) Der Vermieter ist bei einem Nutzungsausfall des Mietgegenstandes in keinem Fall haftbar zu machen. Erstattungsansprüche auf Umsatz- oder Gewinnausfall können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden, das bezieht sich auf die gesamte Mietdauer.
(13) (entfällt bei Wohnwagen) Der Einsatzort des Mietgegenstandes ist bei Vertragsbeginn festzulegen, entspricht ohne Anmerkung der Anlieferungsadresse/bei Abholung der Rechnungsanschrift. Sollte sich der Einsatzort ändern oder der Wagen muss am Abstellort umgesetzt werden, muss dies dem Vermieter unverzüglich bekannt gegeben werden und benötigt Zustimmung des Vermieters.
(14) Für Zuleitungen was Wasser- und Stromversorgung betrifft, besonders die hygienisch einwandfreie Wasserzuleitung, ist der Mieter verantwortlich, sowie die Wartung und Reinigung des internen Wassertanks. Hier wird alle 2 Wochen eine Zugabe von Aufbereitungsmittel für Trinkwasser empfohlen. Die regelmäßige Reinigung der Pumpe muss ebenso seitens des Mieters erfolgen.
a)Bei auftretenden Schäden oder technischen Ausfällen von Geräten ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bis zu 150€ ist es zumutbar den Mieter den Mangel beseitigen zu lassen
b)Bei Instandsetzung durch den Vermieter muss angemessen Zeit gegeben werden, nach Besorgung eventueller Ersatzteile mind. 3 Werktage bis 5 Werktage. Der Terminsetzung durch den Vermieter muss Folge geleistet werden, notfalls Deponierung des Schlüssels für Reparatur ohne Beisein des Mieters. Ohne angemessene Mitarbeit und Kommunikation des Mieters kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, besonders bei Gefahr im Verzug.
(14) Leistungs- Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern nicht anders festgehalten ist der Firmensitz des Vermieters.
Stand der AGB Dezember 2020